Download und Kaufen: ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

1. Vertragsgegenstand

1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Einräumung des Rechts auf Gebrauch der zu Grunde liegenden STRATOLABS Software.

2) Es handelt sich hierbei um eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche und nicht exklusive Berechtigung zum Gebrauch der zu Grunde liegenden Lizenz der STRATOLABS Software.

3) Der Lizenznehmer darf die Lizenz ohne vorherige schriftliche Zustimmung von STRATOLABS Christian Benz - nachfolgend als Lizenzgeber genannt - weder ganz noch zum Teil, weder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder -erwerben, noch sonst wie übertragen noch an Dritte unterlizenzieren oder vermieten, auch nicht verleasen.

4) Der Lizenznehmer darf die zu Grunde liegende STRATOLABS Software nicht vervielfältigen.

2. Lizenzgebühr

1) Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber als Gegenleistung für die Einräumung und für den Gebrauch der zu Grunde liegenden STRATOLABS Software Lizenz den im Angebot genannten Betrag.

2) Hierbei gibt es in den unterschiedlichen Vertriebskanälen mit den damit verbundenen Serviceangebot entsprechende Beträge, die auch den Umfang der Lizenz an Installationen auf unterschiedlichen Computern oder Tablet Computern regelt und hierbei Standard ist, dass die STRATOLABS Software Lizenz auf genau einem Einzelcomputer installiert werden darf und anderen Falls die genaue Anzahl an Lizenzen erworben werden muss.

3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur sofortigen Zahlung dieser Lizenzgebühr.

3. Gebrauchsrecht

1) Der Lizenznehmer ist lediglich zum Gebrauch der STRATOLABS Software Lizenz berechtigt, wie es im Allgemeinen vom Gebrauch von Software Anwendungen bekannt ist.

4. Veränderung und Weiterentwicklung durch den Lizenznehmer

1) Der Lizenznehmer darf den Lizenzgegenstand nicht konstruktiv ändern, wenn er nicht vorher die schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers hierzu eingeholt hat.

5. Veränderungen und Weiterentwicklung durch den Lizenzgeber

1) Der Lizenzgeber kann die diesem Vertrag zu Grunde liegende STRATOLABS Software weiterentwickeln. Er ist hierzu aber nicht verpflichtet.

6. Gewährleistung

Der Lizenzgeber erklärt und versichert, dass

1) er allein berechtigt ist, über die Vertragsschutzrechte zu verfügen;

2) im keinerlei Rechte Dritter bekannt sind, die der Einräumung der Lizenz entgegenstehen würden.

3) Eine darüber hinausgehende Haftung übernimmt der Lizenzgeber nicht.

7. Wettbewerbsverbot

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, weder Produkte in Form von Software Anwendungen herzustellen noch zu vertreiben, die dem Lizenzprodukt entsprechen oder vergleichbar sind, noch sich an Unternehmen zu beteiligen, die solche Produkte herstellen, gebrauchen oder vertreiben.

8. Beginn dieses Vertrags

Dieser Vertrag tritt für den Lizenznehmer bei Kauf der zu Grunde liegenden STRATOLABS Software in Kraft.
Gegebenenfalls kann in der zu Grunde liegenden STRATOLABS Software Lizenz zum Programmstart nochmals dieser Vertrag eingeblendet werden.

9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Auf den Lizenzvertrag findet deutsches Recht Anwendung.

2) Erfüllungsort ist der Sitz des Lizenzgebers in DE-88400 Biberach an der Riss, Baden- Württemberg, Deutschland.

3) Der Lizenzgeber ist daneben berechtigt aber nicht verpflichtet, für Streitigkeiten aus diesem Vertrag den Lizenznehmer vor dem örtlich zuständigen Gericht seines Heimatstaates in Anspruch zu nehmen.

10 . Nebenabreden

1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass außerhalb dieses Vertrags keine Nebenabreden getroffen wurden.

11. Schlusssatz

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam sein, so sind die restlichen Vereinbarungen wirksam. An Stelle einer unwirksamen Vereinbarung tritt das wirtschaftliche Interesse von STRATOLABS Christian Benz und Christian Benz.


Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Einverstanden" erklären Sie sich mit oben genannten Lizenzvereinbarungen verbindlich einverstanden.


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