Download und Kaufen: ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

§ A. VERTRAGSGEGENSTAND

Dem Kunden wird von STRATOLABS, Inhaber Christian Benz weder eine ausschließliche noch eine übertragbare Lizenz zur Nutzung dieses Lizenz-Programms (nachfolgend Software genannt) zu den Bedingungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages gewährt.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehörigen Unterlagen und Dokumentationen entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Der Lizenzgeber ist alleiniger und ausschließlicher Eigentümer des Produktes. Der Lizenznehmer erhält außer den Nutzungsrechten hieraus keine weiteren Rechte.

Der Lizenznehmer von Demoversionen erklärt sich damit einverstanden, daß seine jeweiligen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Marktforschung, Kundenberatung und zur bedarfsgerechten Gestaltung der von STRATOLABS Christian Benz angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfaßt, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.

Demoversionen dürfen weder kommerziell noch in sonstiger Weise produktiv verwendet werden.

Schulungen und Kurse über STRATOLABS Produkte werden ausschließlich vom Lizenzgeber gehalten.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung meiner Software und Materialien kostenpflichtig ist.

Um ein ordentlicher Lizenznehmer zu sein, muss der Lizenzbetrag entrichtet worden sein.

Ohne meine ausdrückliche persönliche schriftliche Genehmigung ist die Zurschaustellung meiner Produkte untersagt.

§ B. LIZENZ AUSÜBUNG

Der Lizenznehmer darf das Produkt zur selben Zeit nur auf einem Computer einsetzen. Eine physikalische Übertragung ist zulässig, jedoch keinesfalls eine elektronische, etwa innerhalb eines Netzwerkes.

Der Lizenznehmer darf lediglich eine einzige Kopie zu Sicherungszwecken anfertigen. Er wird die Software nicht ändern, übersetzen, zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete Werke erstellen.

Der Lizenznehmer hat bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 500,- an STRATOLABS Christian Benz zu zahlen.

Die Geltendmachung von Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen.

Unbeschadet der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird STRATOLABS Christian Benz bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen das erteilte Nutzungsrecht widerrufen, ohne daß ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Lizenzgebühr besteht.

§ C. SCHUTZRECHTE

Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von STRATOLABS, Inhaber Christian Benz an dem Produkt (Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse) uneingeschränkt an.

Das betrifft auch das Copyright an Dokumentationen, die schriftlich oder auf Computerspeichermedien vorliegen.

Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.

§ D. PRODUKT AKTUALISIERUNGEN

STRATOLABS Christian Benz kann jederzeit Ausführung und Inhalt seiner Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Produkte unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages.

§ E. HAFTUNG UND GEWäHRLEISTUNG

§ E. A. Das Produkt ist getestet und entspricht den in den Lizenzbeschreibungen vorliegenden Programmspezifikationen. STRATOLABS Christian Benz übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Produktes bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers.

§ E. B. Offensichtliche Mängel des Produktes hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber STRATOLABS Christian Benz anzuzeigen.

Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

§ E C. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und STRATOLABS, Inhaber Christian Benz gegenüber eine Nachfrist von mindestens 40 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STRATOLABS Christian Benz haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 3 Monate nach Lieferung erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

§ F. BEENDIGUNG DES LIZENZVERTRAGES

Verstößt der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder gegen das wirtschaftliche Interesse von STRATOLABS Christian Benz, so kann STRATOLABS Christian Benz diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen.

Nach Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer zur Nutzung des Produktes nicht mehr berechtigt.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages in seinem Besitz befindliche Produkt sowie Arbeits- und Sicherungskopien zu zerstören.

§ G. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ G. A. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten.

§ G. B. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Einverstanden" erklären Sie sich mit oben genannten Lizenzvereinbarungen verbindlich einverstanden.

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